Kriechenwil
 

Raumplanung, Umwelt & Hochbau


Raumplanung

Die kommunale Raumplanung, oft als Ortsplanung bezeichnet, dient der räumlichen Entwicklung des Gemeindegebietes durch grundeigentümerverbindliche Festlegung der baulichen Nutzungsmöglichkeiten und Vorzeichnung sowie Koordination der weiteren Entwicklung durch behördenanweisende Konzepte und Richtpläne. Zu diesem Zweck erstellt die Gemeinde Konzepte, Leitbilder etc. Mit der Ortsplanung soll die Zukunft der Gemeinde aktiv angegangen und verschiedene Politikbereiche (Siedlungsentwicklung, Schulraumplanung, Verkehr etc.) koordiniert werden.

Hauptsäule der Ortsplanung ist die sogenannte bauliche Grundordnung. Diese besteht aus dem Zonenplan, dem Schutzzonenplan und dem Baureglement (BauR) der Gemeinde.


Hochbau

Aufgabe des Hochbaus in der Gemeinde Kriechenwil ist die Umsetzung der Raumplanung. Insbesondere sollen zu diesem Zweck die Bürgerinnen und Bürger mittels der kompetenten Beratung der Bauverwaltung durch das Baubewilligungsprozedere gelots werden. Die Bauverwaltung Kriechenwil will keine Bauverhinderungsbehörde sein, sondern im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten den Menschen dienen, welche in Kriechenwil bauen möchten.

Zum Hochbau gehören ausserdem auch das Aufbereiten der Daten, welche im eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) Verwendung finden, sowie die baupolizeilichen Aktivitäten sofern im Kanton Bern die Gemeinden dafür zuständig sind.