Die folgenden Dokumente und Informationen sind verfügbar.
Baugesuchsformulare: elektronisches Baubewilligungsverfahren
Wasserbezug ab Hydrant
Der Wasserbezug ab Hydrant und/oder einem öffentlichen Brunnen ist bewilligungs- und gebührenpflichtig. Bitte nehmen Sie direkt mit dem Brunnenmeister Kontakt auf. Die Details entnehmen Sie dem Gesuchsformular
Die Bewilligungsbehörde ist das Regierungsstatthalteramt (RStA) Bern-Mittelland. Die Gemeinde übernimmt die Prüfung der Unterlagen z.H. RStA vor. Auf der Website des RStA sind alle relevanten Hinweise sowie die Formulare in ihrem aktuellsten Zustand auffindbar.
Die Gesuche für die gastgewerbliche Einzelbewilligung sind mind. 25 Tage im Voraus bei der Gemeinde einzureichen. Die Bewilligungsgesuche für Grossanlässe mind. zwei Monate vor ihrer Durchführung. Bei nicht Einhaltung der Fristen kann die Gemeinde keinen positiven Bescheid an das Regierungsstatthalteramt übermitteln. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Das Anmeldeformular können Sie sich hier herunterladen, oder bei uns am Schalter beziehen. Welche Unterlagen für die Anmeldung erforderlich sind, entnehmen Sie bitte dem Formular.